12. April 2024

Nachdem die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen ist, hat das Bestattungsamt Rafz in Anwendung von Art. 26 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung der Politischen Gemeinde Rafz die Räumung der Grabreihen Nr. 145 bis 156, total 12 Erdbestattungsgräber aus den Jahren 2001 bis 2003, per 6. Mai 2024 angeordnet.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, Grabdenkmäler und Pflanzen bis spätestens am 5. Mai 2024 von den Gräbern abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde, unter Ablehnung jeglicher Entschädigung, über das zurückgelassene Material. Damit das Erscheinigungsbild der Gräber nicht allzu fest gestört wird, dürfen die Grabsteine frühestens ab Mitte April 2024 entfernt werden.