Die Voraussetzungen zum Erwerb des Rafzer Bürgerrechts sind:
  • mindestens 2 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde Rafz
  • Fähigkeit zur wirtschaftlichen Erhaltung (unter anderem kein Bezug von Sozialhilfe, keine Betreibungen oder Verlustscheine, keine Steuerausstände)
  • beachten der Rechtsordnung (unter anderem kein Eintrag im Strafregister, kein hängiges Strafverfahren)

Das entsprechende Gesuchsformular können Sie nachfolgend herunterladen.

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