Das Informations- und Datenschutzgesetz IDG verpflichtet in § 14 Abs. 4 öffentliche Organe im Kanton Zürich dazu, ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände (VIB) und deren Zwecke öffentlich zugänglich zu machen.

Die Gemeindeverwaltung Rafz hat das Verzeichnis ihrer Informationsbestände per 21. September 2021 erstellt und führt es laufend nach.

Die aktuellste Version finden Sie hier:

Informationen

Datum
21. September 2021
Autor/-in
Gemeindeverwaltung Rafz

Dokumente

Name
Verzeichnis der Informationsbestande der Gemeinde Rafz (PDF, 62.42 kB) Download 0 Verzeichnis der Informationsbestande der Gemeinde Rafz

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