Schön, dass Sie den Rafzer Weibel so aufmerksam gelesen haben. Wenn Sie aber hier gelandet sind, dann sind Sie auf unseren 1.-April-Scherz hereingefallen!

Aufgrund einiger positiver (und negativer) Rückmeldungen ist es ein Thema, das wir womöglich zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen werden. Die Erhebung einer Katzensteuer ist grundsätzlich möglich, wobei dafür die rechtlichen Voraussetzungen zuerst geschaffen werden müssen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Wikipedia.

Informationen

Datum
2. April 2023