Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Kadaversammelstelle beim Werkgebäude am Tannewäg 6 (offen Montag - Donnerstag 17.00 - 17.15 Uhr, Freitag 16.00 - 16.15 Uhr). Ebenfalls der Kadaversammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben, sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Haus-)Tiere bis 10 kg dürfen auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.

Tierische Abfälle