Die Schulpflege bzw. der Gemeinderat Rafz haben mit Beschluss vom 11. bzw. 12. Dezember 2017, gestützt auf die Verordnung über die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und im Schulalter der Politischen Gemeinde Rafz und der Schule Rafz, das neue Beitragsreglement über die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und im Schulalter genehmigt und per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Die dazugehörige Verordnung regelt die Unterstützung der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter durch die Politische Gemeinde Rafz und die Betreuung von Kindern im Schulalter durch die Schule Rafz. Sie soll zudem die Transparenz fördern sowie dem Gemeinderat und der Schulpflege als Grundlage dienen, um die Unterstützung nach einheitlichen Kriterien zu behandeln.

Die Ausführungsbestimmungen sind im vorliegenden Reglement über die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und im Schulalter geregelt. Der administrative Vollzug erfolgt durch die Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung Rafz.

Die Gesuchsunterlagen finden Sie in derselben Rubrik "Bildung/Soziales" und dort unter "Soziale Angebote".

 

Beitragsreglement über die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und im Schulalter der Gemeinde Rafz

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