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Letzte Abstimmungen
Urnenstandort Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz
Urnen Öffnungszeiten Samstag: 19.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag: 08.30 bis 09.30 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Ausübung Stimmrecht

1. Persönlich
an der Urne oder vorzeitig auf der Gemeindeverwaltung gemäss separaten Angaben.

Der Stimmrechtsausweis ist dabei abzugeben.

2. Stellvertretung
  • durch eine andere im gleichen Haus wohnende stimmberechtigte Person;

  • durch eine andere stimmberechtigte Person, wenn der/die Vertretene das 60. Altersjahr zurückgelegt hat oder laut ärztlichem Zeugnis am Gang zur Urne verhindert ist. Das Arztzeugnis ist vorzuweisen; bei längerer Dauer wird der Ausweis durch die Gemeindeverwaltung gekennzeichnet.

  • Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die Stimmrechtsausweis(e) abgeben.

Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.

Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Brieflich abstimmen Briefliche Stimmabgabe durch Rücksendung des Stimm-Materials wie folgt:

  • ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel in ein neutrales "Simmzettel-Kuvert" einlegen.
  • zusammen mit diesem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert oder ein mit dem Vermerk "Briefliche Abstimmung" versehenes, neutrales Rücksende-Kuvert legen.
  • für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden.
  • das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag auf der Gemeinde-/Stadtverwaltung eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;

  • der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.
Kontakt marc.bernasconi@rafz.zh.ch


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