| Urnenstandort |
Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz |
| Urnen Öffnungszeiten |
Samstag: 19.00 bis 20.00 Uhr Sonntag: 08.30 bis 09.30 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Ausübung Stimmrecht 1. Persönlich an der Urne oder vorzeitig auf der Gemeindeverwaltung gemäss separaten Angaben. Der Stimmrechtsausweis ist dabei abzugeben. 2. Stellvertretung - durch eine andere im gleichen Haus wohnende stimmberechtigte Person;
- durch eine andere stimmberechtigte Person, wenn der/die Vertretene das 60. Altersjahr zurückgelegt hat oder laut ärztlichem Zeugnis am Gang zur Urne verhindert ist. Das Arztzeugnis ist vorzuweisen; bei längerer Dauer wird der Ausweis durch die Gemeindeverwaltung gekennzeichnet.
- Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die Stimmrechtsausweis(e) abgeben.
Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. |
| Brieflich abstimmen |
Briefliche Stimmabgabe durch Rücksendung des Stimm-Materials wie folgt: - ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel in ein neutrales "Simmzettel-Kuvert" einlegen.
- zusammen mit diesem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert oder ein mit dem Vermerk "Briefliche Abstimmung" versehenes, neutrales Rücksende-Kuvert legen.
- für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden.
- das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag auf der Gemeinde-/Stadtverwaltung eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn - die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.
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| Kontakt |
marc.bernasconi@rafz.zh.ch |