Die Kirchenpflege besteht aus 7 Mitgliedern inklusive dem Präsidenten, welche von der Kirchgemeindeversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt wird. Jedes Mitglied der Kirchenpflege ist für ein bestimmtes Ressort zuständig, womit Finanzen und Personelles geregelt sind, damit die Seelsorge ihre Aufgaben erfüllen und somit die Pfarrei funktionieren kann.
An den regelmässigen Kirchenpflegesitzungen nimmt der Pfarrer mit beratender Stimme teil. Beschlüsse der Kirchenpflege von öffentlichem Interesse und wesentlichen Kirchgemeindeangelegenheiten werden im Echo publiziert.
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