Aufgabe des Friedensrichteramtes ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten.

Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Das Friedensrichteramt ist unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Das Friedensrichteramt kann auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.-- entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.-- kann es den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können von der Website des Verbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich heruntergeladen werden:

www.vfzh.ch/formulare

Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei Zürich
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.vfzh.ch und www.gerichte-zh.ch

Kontakt

Friedensrichteramt Rafz
Postfach 104
8197 Rafz
Telefon 077 267 19 11
friedensrichteramt@rafz.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

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