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Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Rafz Wohnsitz haben. Jährlich finden in der Regel zwei Gemeindeversammlungen statt: - Rechnungs-Gemeindeversammlung (Juni)
- Budget-Gemeindeversammlung (Dezember)
| Aufgaben: | Der Gemeindeversammlung stehen folgende Aufgaben zu: - Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
- Festsetzung der Voranschläge und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen
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| Kompetenzen: | Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen in der Gemeindeordnung. - Initiativen gemäss Gemeindegesetz
- Übernahme und Abschaffung von Gemeindeaufgaben und Bestimmung der zusätzlichen Aufgaben
- Beschlussfassung über den Beitritt zu Zweckverbänden
- Veränderung der Gemeindegrenzen
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