8. Dez. 2014, 20.00 Uhr

Ort

Saal im Zentrum Tannewäg
Tannewäg 28
8197 Rafz

Kontakt

Gemeindeschreiber, Marc Bernasconi
marc.bernasconi@rafz.zh.ch

Informationen

Beschreibung
Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 8. Dezember 2014

44 Stimmberechtigte (1.6 % von 2‘711 Stimmberechtigten) haben an der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Rafz folgende Beschlüsse gefasst:

1. Projektierung Neubau Saalsporthalle Schalmenackerareal; Genehmigung Abrechnung Planungskredit bei Minderausgaben von 59‘731.95 Franken und Gesamtkosten von 330‘017.05 Franken inkl. MWST.

2. Projekt Sonnefäld, Sanierung Strasse und Ersatz Wasserleitung; Genehmigung der Bauabrechnung über die Sanierung der Strasse Sonnefäld bei Minderausgaben von 41‘604.25 Franken und Gesamtkosten von 176‘895.75 Franken inkl. MWST sowie Genehmigung der Bauabrechnung über den Ersatz der Wasserleitung in der Strasse Sonnefäld bei Minderausgaben von 41‘974.50 Franken und Gesamtkosten von 154‘525.50 Franken inkl. MWST.

3. Optimierung und Sanierung der Sportplätze Trubeland; Genehmigung der Bauabrechnung bei Minderausgaben von 73‘861.85 Franken und Gesamtkosten von 806‘138.15 Franken inkl. MWST.

4. Genehmigung des Voranschlages 2015 der Politischen Gemeinde Rafz und Festsetzung des Steuerfusses auf unverändert 113 %.

5. Kenntnisnahme von zwei Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes.


Rechtsmittelbelehrung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung mit den gefassten Beschlüssen vom 8. Dezember 2014 liegt ab Freitag, 12. Dezember 2014 während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können als Rekurs innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.
Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

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