Gemeindeversammlung
Ort
Saal Zentrum TannewägTannewäg 28
8197 Rafz
Informationen
- Beschreibung
- Beschlüsse der Gemeindeversammlung Rafz vom Montag, 4. Dezember 2017:
- Erneuerungswahl von 15 Mitgliedern des Wahlbüros Rafz für die Amtsdauer 2018 bis 2022.
- Genehmigung der Entschädigungsverordnung für die Behörden, Kommissionen sowie Funktionärinnen und Funktionären im Nebenamt der Politischen Gemeinde Rafz und Inkraftsetzung per 1. Januar 2018. Dem Beschluss wird im Sinne von § 25 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Genehmigung der Verordnung über die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und im Schulalter der Politischen Gemeinde Rafz und der Schule Rafz und Inkraft-setzung per 1. Januar 2018. Dem Beschluss wird im Sinne von § 25 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Genehmigung der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Rafz und Inkraftsetzung per 1. Januar 2018. Dem Beschluss wird im Sinne von § 25 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Genehmigung eines Kredites über 465‘000 Franken inkl. MWST, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2023, für die Umsetzung des ICT-Konzeptes der Schule Rafz.
- Genehmigung des Voranschlages 2018 der Politischen Gemeinde Rafz und Festsetzung des Steuerfusses auf unverändert 113 %.
- Voraussetzungen
- Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung mit den gefassten Beschlüssen vom Montag, 4. Dezember 2017 liegt ab Freitag, 8. Dezember 2017 während 30 Tagen zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Kanzlei, Ebene 3, im Gemeindehaus Rafz auf.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können als Rekurs innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.
Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.