6. Juli 2020, 19:30 Uhr

Ort

Saalsporthalle Schalmenacker
Schalmenackerwäg 2
8197 Rafz

Kontakt

Gemeindeschreiber, Marc Bernasconi
marc.bernasconi@rafz.ch

Informationen

Beschreibung

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

  1. Um- und Anbau Kinderhort Rafz oberhalb Feuerwehrlokal am Tannewäg 6 in Rafz; Genehmigung eines Baukredits über 950‘000 Franken inkl. MWST.
  2. Alters- und Pflegeheim Peteracker Rafz (APH); Genehmigung eines Projektkredits von 180‘000 Franken inkl. MWST zwecks Durchführung einer IST-Analyse und einer Machbarkeitsstudie über das Areal (Anteil 100‘000 Franken) sowie Prüfung der Rechtsform inkl. der wirtschaftlichen Auswirkungen (Anteil 80‘000 Franken).
  3. Schulergänzende Tagesstrukturen, Neuerlass Verordnung über die schulergänzenden Tagesstrukturen, Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. August 2020.
  4. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Politischen Gemeinde Rafz.

Einsichtnahme/Auflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung mit den gefassten Beschlüssen liegt ab Freitag, 10. Juli 2020 während 30 Tagen zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Kanzlei, Ebene 3, im Gemeindehaus Rafz auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.

Die Rekurs- bzw. Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

 

Schutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde Rafz

Seit Samstag, 6. Juni 2020 besteht die dritte Etappe der Lockerungsmassnahmen während der COVID-19-Pandemie. Dabei wurde u.a. das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert. Öffentliche Veranstaltungen können bis zu einer maximalen Anzahl von gleichzeitig 300 Personen durchgeführt werden.

Mit dem Schutzkonzept gemäss COVID-19-Verordnung 2 Art. 6 Abs. 3, sollen sämtliche beteiligte Personen (Teilnehmende, Mitwirkende, Organisatoren etc.) bei öffentlichen Veranstaltungen und Anlässen der Gemeinde Rafz hinsichtlich der aktuellen Pandemie von einer Ansteckung geschützt werden. Beiliegend finden Sie das Schutzkonzept der Gemeinde Rafz für öffentliche Veranstaltungen, datiert vom 9. Juni 2020.

 

 

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20200612_Publikation_Traktandenliste_GV_vom_6._Juli_2020.pdf Download 0 20200612_Publikation_Traktandenliste_GV_vom_6._Juli_2020.pdf
20200622_Beleuchtender_Bericht_Gemeindeversammlung_vom_6._Juli_2020.pdf Download 1 20200622_Beleuchtender_Bericht_Gemeindeversammlung_vom_6._Juli_2020.pdf
20200623_Gemeinde_Rafz_Schutzkonzept_offentliche_Veranstaltungen_nderungen.pdf Download 2 20200623_Gemeinde_Rafz_Schutzkonzept_offentliche_Veranstaltungen_nderungen.pdf
20200710_Publikation_Gemeindeversammlungsbeschlusse_vom_6._Juli_2020.pdf Download 3 20200710_Publikation_Gemeindeversammlungsbeschlusse_vom_6._Juli_2020.pdf
20200706_Protokoll_Gemeindeversammlung_Politische_Gemeinde_Rafz.pdf Download 4 20200706_Protokoll_Gemeindeversammlung_Politische_Gemeinde_Rafz.pdf