Nachtparkverfahren
Zuständige Abteilung: Sicherheit Nachtparkgebühr In der Gemeinde Rafz wird für Fahrzeuge aller Art, die nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert werden, eine Gebühr erhoben. Eine Regelmässigkeit wird angenommen, wenn das Fahrzeug innert 30 Tagen mindestens dreimal über Nacht parkiert wird. Ein Nachtparkvertrag berechtigt zum nächtlichen Parkieren auf öffentlichem Grund, das heisst von 22.00 bis 06.00 Uhr. Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zone (beispielsweise blaue Zone) Gebühren pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer)
Die Gebühren werden alle drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Meldepflicht Der Abteilung Sicherheit zu melden sind:
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