Vormundschaftswesen
(KESB) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Vormundschaftswesen)
Seit 2013 sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) für den Schutz von Kindern und Erwachsenen zuständig, die Unterstützung benötigen und ihre Angelegenheiten nicht selbstständig regeln können.
Die KESB prüft Gefährdungssituationen und trifft bei Bedarf geeignete Schutzmassnahmen. Dazu gehören beispielsweise:
- die Errichtung einer Beistandschaft
- Unterstützung bei finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten
- Massnahmen zum Schutz von Kindern und hilfsbedürftigen Erwachsenen
Die Gemeinde Rafz gehört zum KESB-Kreis Bülach Nord.
Nähere Informationen erfahren Sie unter http://www.kesb-zh.ch/buelach-nordExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.