Baugesuch Ordentliches Verfahren
Zuständige Abteilung: Bauamt und Immobilien Baugesuchsformular für das ordentliche Verfahren Dieses Formular ist für jedes Baugesuch auszufüllen, welches im ordentlichen Verfahren zu behandeln ist. Bitte achten Sie beim Einreichen Ihres Baugesuchs im Ordentlichen Verfahren auf folgendes:
Gemäss § 4 der Bauverfahrensverordnung (BVV) sind in allen Plänen bleibende Bauten und Anlagen schwarz, Neu- und Umbauten rot, abzubrechende Teile gelb einzuzeichnen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Baugesuch retourniert wird, wenn wesentliche Bestandteile darin fehlen. Das Baugesuchsformular finden Sie unter folgendem Link: Kommunales Baugesuchsformular
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