Adress- und Personenauskunft
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste und Bestattungswesen Aus Datenschutzgründen erteilt die Abteilung Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 15.-- für eine einfache Adressauskunft und Fr. 30.-- für eine erweiterte Adressauskunft verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden: Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Datum von Zu- und Wegzug. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mit gesandt werden, oder zumindest der Grund der Anfrage genannt werden, Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Datum von Zu- und Wegzug, Zuzugs- und Wegzugsort, Geschlecht und Zivilstand. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).
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