Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle müssen Sie sich direkt an das RAV in Bülach wenden. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV.

Achtung: Ihr Besuch bei der Gemeinde gilt nicht als Anmeldung zur Arbeitsvermittlung - diese erfolgt ausschliesslich beim RAV.

RAV Bülach
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Bülach
Feldstrasse 95
8180 Bülach
Website RAV Bülach

Telefon Neuanmeldungen: 043 259 63 00

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