Nachtparkgebühr

In der Gemeinde Rafz wird für Fahrzeuge aller Art, die nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert werden, eine Gebühr erhoben.

Eine Regelmässigkeit wird angenommen, wenn das Fahrzeug innert 30 Tagen mindestens dreimal über Nacht parkiert wird.

Ein Nachtparkvertrag berechtigt zum nächtlichen Parkieren auf öffentlichem Grund, das heisst von 22.00 bis 06.00 Uhr. Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zone (beispielsweise blaue Zone)

Gebühren pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer)
  • Personen- und Lieferwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht, Anhänger aller Art bis 300 kg Gesamtgewicht, Motorräder ab 50 ccm, sowie dreirädrige Motorfahrzeuge: Fr 60.00
  • Anhänger aller Art von 300 bis 750 kg Gesamtgewicht: Fr. 80.00
  • Gesellschafts- und Lastwagen von über 3'500 kg Gesamtgewicht, Anhänger aller Art von über 750 kg Gesamtgewicht und Spezialfahrzeuge (wird nur in Ausnahmefällen bewilligt): Fr. 150.00

Die Gebühren werden alle drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt.

Meldepflicht

Der Abteilung Sicherheit zu melden sind:
  • Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert)
  • Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
  • Adressänderung
  • Halterwechsel
  • Kontrollschildmutationen

Zugehörige Objekte

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Nachtparkverordnung_Gemeinde_Rafz_20100315_Homepage.pdf Download 0 Nachtparkverordnung_Gemeinde_Rafz_20100315_Homepage.pdf
Gebuhrenreglement_zur_Nachtparkverordnung_Gemeinde_Rafz_20100315_Homepage.pdf Download 1 Gebuhrenreglement_zur_Nachtparkverordnung_Gemeinde_Rafz_20100315_Homepage.pdf
20200807_Merkblatt_geltende_Vorschriften_Parkierung_offentlicher_Grund_Gemeinde_Rafz.pdf Download 2 20200807_Merkblatt_geltende_Vorschriften_Parkierung_offentlicher_Grund_Gemeinde_Rafz.pdf
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