Adress- und Personenauskunft
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) sowie dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) geben die Einwohnerdienste einer privaten Person oder Organisation auf schriftliches Gesuch hin im Einzelfall folgende Daten bekannt:
Auskunft ohne Interessensnachweis (im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG):
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Gebühr: CHF 15.00
Auskunft mit Interessensnachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Gebühr: CHF 30.00
Die Adressanfrage kann per E-Mail an gemeindeverwaltung@rafz.ch eingereicht werden. Die Auskunft wird innerhalb weniger Tage per E-Mail zugestellt. Sollten Sie ein Original per Post benötigen, vermerken Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer E-Mail.
Alternativ kann die Adressauskunft auch schriftlich bei den Einwohnerdiensten beantragt oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Telefonische Anfragen können aus den oben genannten Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |