Nachtparking
Für Fahrzeuge, die regelmässig nachts auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Rafz parkiert werden, wird eine Nachtparkgebühr erhoben.
Von einer regelmässigen Nutzung wird ausgegangen, wenn ein Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen mindestens dreimal über Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird.
Der Nachtparkvertrag berechtigt zum Parkieren auf öffentlichem Grund zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Parkzone (z. B. blaue Zone).
Gebühren pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer)
- Personen- und Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg, Anhänger aller Art mit einem Gesamtgewicht bis 300 kg, Motorräder ab 50 ccm sowie dreirädrige Motorfahrzeuge: Fr 60.00
- Anhänger aller Art mit einem Gesamtgewicht von über 300 bis 750 kg: Fr. 80.00
- Gesellschafts- und Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3'500 kg, Anhänger aller Art mit einem Gesamtgewicht von über 750 kg und Spezialfahrzeuge: Fr. 150.00
Die Gebühren werden jeweils für drei Monate im Voraus verrechnet.
Meldepflicht
Folgende Änderungen sind der Abteilung Sicherheit zu melden:
- Neuanmeldungen (Fahrzeug wird nachts auf öffentlichem Grund parkiert)
- Abmeldungen (z. B. Wegzug, eigener Parkplatz, Schilderabgabe)
- Adressänderungen
- Halterwechsel
- Änderungen der Kontrollschilder
Änderungen und Gesuche sind frühzeitig einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 5-10 Arbeitstage.
Grundlagen
Das Merkblatt zum Parkieren auf öffentlichem Grund in Rafz sowie das Meldeformular für die Abteilung Sicherheit finden Sie unten auf dieser Seite.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Anmeldung Nachtparking (PDF, 178 kB) | Download | 0 | Anmeldung Nachtparking |
| Merkblatt Nachtparking (PDF, 121 kB) | Download | 1 | Merkblatt Nachtparking |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |