Umtausch ausländischer Führerausweis
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste und Bestattungswesen Bei einem Zuzug aus dem Ausland beachten Sie, dass Ihr Führerausweis innerhalb von 12 Monaten in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden muss, sofern Sie länger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft sind und Motorfahrzeuge führen wollen. Dies gilt auch dann, wenn kein Fahrzeug auf Ihren Namen eingelöst wird.
Wenden Sie sich bei Fragen an das Strassenverkehrsamt und/oder informieren Sie sich auf dessen Homepage unter www.stva.zh.ch Preis: 20.00 Fr. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 69.9 kB).
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