Umtausch ausländischer Führerausweis
Der ausländische Führerausweis muss innerhalb eines Jahres nach Einreise in die Schweiz in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte/Pass im Original
- Ausländerausweis im Original
- Ausländischer Führerausweis im Original
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch (inkl. Foto und Sehtest)
- Gebühren
Die Einwohnerdienste prüfen die entsprechenden Unterlagen und leitet das Formular inkl. Ihres ausländischen Führerausweises im Original (Sie erhalten eine Kopie) direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des StrassenverkehrsamtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |