Baugesuch im Anzeigeverfahren
Zuständige Abteilung: Bauamt und Immobilien Baugesuch im Anzeigeverfahren Dieses Formular ist auszufüllen, wenn das Baugesuch im Anzeigeverfahren gemäss § 14 Bauverfahrensverordnung (BVV) behandelt werden kann. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen sowie bei Ortsbildschutz- und Denkmalschutzobjekten ist die Verwendung dieses Formulars auch möglich. Infolge der Publikation für Dritte sowie des erhöhten Koordinationsaufwands sind jedoch die Fristen des ordentlichen Verfahrens massgebend. Bitte achten Sie beim Einreichen Ihres Baugesuchs im Anzeigeverfahren auf folgendes:
Gemäss § 4 der Bauverfahrensverordnung (BVV) sind in allen Plänen bleibende Bauten und Anlagen schwarz, Neu- und Umbauten rot, abzubrechende Teile gelb einzuzeichnen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Baugesuch retourniert wird, wenn wesentliche Bestandteile darin fehlen. Das Baugesuchsformular für das Anzeigeverfahren finden Sie unter folgendem Link: Kommunales Baugesuchsformular für das Anzeigeverfahren
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