Abmeldung/Wegzug
Der Wegzug muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gemeldet werden.
Elektronische Abmeldung über eUmzugCH
Sie können Ihre Abmeldung in Rafz sowie die Anmeldung in Ihrer neuen Wohngemeinde (Weg- und Zuzug in einem Prozess) online über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.
Weitere Informationen sowie die geltenden Nutzungsbedingungen zu eUmzugCH finden Sie auf der offiziellen Seite von eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Persönliche Abmeldung am Schalter
Bei der persönlichen Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zur Identifikation
- Angaben der neuen Wohnadresse
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung in Rafz zwingend vor der Anmeldung in Ihrer neuen Wohngemeinde vorgenommen werden muss. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde, welche Unterlagen für die persönliche Anmeldung benötigt werden.
Abmeldungen ins Ausland können nicht online, sondern nur persönlich am Schalter vorgenommen werden. Bei einem Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten ist in der Regel eine Abmeldung notwendig.
Eine Abmeldebestätigung (z. B. für die Kündigung der Krankenkasse) kann auf Wunsch nach der Verarbeitung der Abmeldung ausgestellt werden. Die Gebühr für die Abmeldebestätigung beträgt CHF 30.00 (pro erwachsene Person).
Militärdienstpflichtige
Bitte informieren Sie sich beim Amt für Militär und Zivilschutz:
Tel. 043 259 71 00 oder unter www.amz.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |