Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.
Die Abmeldung ist via eUmzug möglich. Nachfolgend der entsprechende Link: eUmzugCH
Sie können auch gerne persönlich vorbeikommen. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich:
Bitte vergessen Sie nicht, sich am neuen Wohnort innert vierzehn Tagen anzumelden.
Preis: gratis
Name | Online |
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