Die Abteilung Kanzlei bereitet zusammen mit der Stimmregisterführerin die Abstimmungen und Wahlen vor. Die vollständigen Wahl- und/oder Abstimmungsunterlagen werden vor jeder Wahl bzw. Abstimmung den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis vier Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Stimmzettel bei Sachvorlagen und/oder Wahlzettel bei Wahlen aus und ermittelt die Wahl- und/oder Abstimmungsresultate. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten beim Gemeindehaus ausgehängt und unter wwww.rafz.ch publiziert.

Die Vorschriften über die Ausübung des Stimmrechts entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis.

Die Urnen sind auf der Gemeindeverwaltung geöffnet:

  • Sonntag, 08.30 bis 09.30 Uhr

Die vorzeitige Stimmabgabe ist ab Montag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, während der Schalteröffnungszeiten möglich.

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