Nicht zu letzt dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde entsprechend registrieren lassen hat.

Die Feuerungskontrolle für die Gemeinde Rafz wird durchgeführt von:

Michel Bolli
Landstrasse 60
8197 Rafz
Telefon: 079 901 79 79
feuko@bolligmbh.ch
http://www.bolligmbh.ch

Über nähere Einzelheiten erteilt Michel Bolli gerne Auskunft.

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