Handlungsfähigkeitszeugnis
Bei Banken, Behörden oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis erforderlich sein. Dieses Zeugnis bestätigt, dass eine Person volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB). Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis direkt über den Online-Schalter der Einwohnerdienste bestellen oder persönlich am Schalter beantragen.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |