Angaben und Gebühren

Mit Wirkung ab 1. Januar 2010 werden gestützt auf das kantonale Hundegesetz sowie die kantonale Hundeverordnung folgende jährliche Hundeabgabe erhoben:

Hundeabgaben  
HundeabgabeFr. 150.00pro Tier
Hundeabgabe für den 1. HofhundFr. 100.00 
Hundeabgabe ab dem 2. HofhundFr. 150.00pro Tier
Von der Abgabe befreite HundeFr.    -.- 
Meldung nach § 2 Abs. 2 lit. 1 Hundegesetz

  • für ordentliche Meldung
  • für verspätete Meldung
Fr.  20.00
Fr.  40.00
pro Tier
pro Tier
Meldung Halter bei AMICUS durch Gemeinde nach AufwandFr. 100.00pro Std.
(max. Fr. 150.00)

Robidog-Säcke


Können bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.

Meldefristen


10 Tage
bei AMICUS und Gemeinde
(Anmeldungen, Adressänderungen, Besitzerwechsel, Abgabe oder Todes des Hundes)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der vom Veterinäramt erstellen Homepage Link . Die Hauptthemen sind zukünftige Hundehalter, Hundehalter, Nichthundehalter, Eltern und Kinder, Lehrpersonen sowie der Kurs-Guide.

Übertretungen der Vorschriften des Gesetzes über das Halten von Hunden werden mit Haft oder Busse bestraft.

Zugehörige Objekte