Angaben und Gebühren

Mit Wirkung ab 1. Januar 2010 werden gestützt auf das kantonale Hundegesetz sowie die kantonale Hundeverordnung folgende jährliche Hundeabgabe erhoben:
Hundeabgaben    
Hundeabgabe Fr. 150.00 pro Tier
Hundeabgabe für den 1. Hofhund Fr. 100.00  
Hundeabgabe ab dem 2. Hofhund Fr. 150.00 pro Tier
Von der Abgabe befreite Hunde Fr.    -.-  
Meldung nach § 2 Abs. 2 lit. 1 Hundegesetz
  • für ordentliche Meldung
  • für verspätete Meldung
Fr.  20.00
Fr.  40.00
pro Tier
pro Tier
Meldung Halter bei AMICUS durch Gemeinde nach Aufwand Fr. 100.00 pro Std.
(max. Fr. 150.00)

Robidog-Säcke
Diese können am Schalter der Einwohnerdienste kostenlos bezogen werden.

Wichtige Hinweise für Hundehalter/innen
Die Hundehaltung unterliegt der kantonalen Hundegesetzgebung sowie den Vorschriften des Bundes zum Tierseuchen- und Tierschutzrecht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Punkten im Zusammenhang mit der Hundehaltung.

Vor der Anschaffung eines Hundes:

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.
  • Informieren Sie sich, ob und welche Kurse Sie mit Ihrem Hund besuchen müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
  • Sicherstellen, dass es sich um keinen Hund handelt, welcher der Rassetypenliste II angehört, da die Übernahme verboten ist.

Nach der Übernahme eines Hundes:

  • Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, müssen Sie sich zunächst als Hundehalter/in in der Amicus-Datenbank registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt durch die Einwohnerdienste. Sind oder waren Sie bereits Hundehalter/in eines korrekt registrierten Hundes, entfällt die Registrierung bei der Gemeinde, da Ihre Daten bereits in der Amicus-Datenbank hinterlegt sind.
  • Sie erhalten per Post automatisch die Login-Daten für den Zugriff auf Amicus.
  • Nun können Sie sich mit Ihrer Personen-ID aus der Amicus-Datenbank beim Tierarzt melden. Der Tierarzt erfasst die Hundedaten und verknüpft sie mit Ihrer Person in der Amicus-Datenbank.
  • Denken Sie bitte daran, Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei der Gemeinde zu registrieren.
  • Die Einwohnerdienste informiert Sie innerhalb von ca. 2 Woche schriftlich, welche Hundekurse Sie nach kantonalem Hundegesetz besuchen müssen und bis wann.

Hundeanmeldung
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme vorgenommen werden. Für die Hundeanmeldung werden folgende Dokumente benötigt übermitteln Sie uns diese per E-Mail:

  • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zur Identifikation (von Hundehalter/in)
  • Ausgefülltes Anmeldeformular Anmeldung_Hund.pdf
  • Heimtierpass (von Hund)
  • Kursbestätigen von bereits absolvierten Hundekursen
  • Anmeldegebühr: CHF 20.00 (wird Ihnen in Rechnung gestellt)

Während der Hundehaltung - allgemeine Pflichten und jährliche Aufgaben:

  • Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes gemäss den Vorschriften sicherstellen.
  • Zutrittsverbote und Leinenpflichten beachten, Hundekot beseitigen, Lärmbelästigungen vermeiden.
  • Jährliche die Hundeabgabe (Hundesteuer) und Haftpflichtversicherung bezahlen
  • Namens- oder Adressänderungen, Wegzug oder Tod des Hundehalters direkt den Einwohnerdiensten per E-Mail melden.

Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist:

  • Abgabe oder Tod: Innerhalb von 10 Tagen bei Amicus und den Einwohnerdiensten per E-Mail melden.

Informationen zu Hunden der Rassetypenliste II:
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten. Nur Halter mit einer gültigen Halterbewilligung dürfen den Hund weiterhin im Kanton Zürich halten. Drittpersonen dürfen Hunde der Rassetypenliste II bis zu 30 Tage pro Jahr betreuen. Halter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich dürfen sich mit ihren Hunden der Rassetypenliste II im Kanton Zürich aufhalten, wobei für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum gilt.

Für Hunde der Rassetypenliste ll mit befristeten Haltebewilligungen ist vor Ablauf der Gültigkeit ein Gesuch für eine unbefristete Haltebewilligung einzureichen. Die erforderlichen Formulare finden Sie unter "Formulare & Merkblätter" auf der Homepage des Veterinäramts Zürich.

Bei Bewilligungen mit Auflagen kann eine Änderung beantragt werden. Das entsprechende Gesuch muss vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen eingereicht werden.

Quelle: Veterinäramt Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

Name Download
Anmeldung Hund (PDF, 133 kB) Download 0 Anmeldung Hund