FriedensrichterJudikative auf Gemeindeebene. Friedensrichter Rafz: Peter Lussi Postfach 104 8197 Rafz Tel. Nr.: 079 221 94 40 oder E-Mail: friedensrichter.rafz@bluewin.ch Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von 2'000 Franken entscheiden. Bis zu einem Streitwert von 5'000 Franken können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: www.friedensrichter-zh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch
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