Der Heimatschein gilt innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein als Ausweispapier von Schweizer Bürgern. Mit dem Heimatschein (sogenannte "Schriften") meldet man sich bei der jeweiligen Einwohnerkontrolle zivilrechtlich an.

Jede/r Schweizer Bürger/in kann nur im Besitze eines gültigen Heimatscheines sein. Bei Wohnsitzwechsel ist zu beachten, dass das Ausweispapier umgehend bei der neuen Wohngemeinde wieder deponiert wird. Der Heimatschein ist beim zuständigen Zivilstandsamtes des Heimatortes zu bestellen.

Bürger von Rafz können den Heimatschein beim Zivilstandsamt Bülach bestellen.

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