Coronavirus (COVID-19): Aktuelle News Gemeinde Rafz
Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Alle News zum Coronavirus des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Kantons Zürich sowie zur Betriebstestung und zur Coronavirus-Impfung
Gemeinde-News vom 27. August 2021: Die epidemiologische Entwicklung ist derzeit schwierig einzuschätzen. Steigen die Spitaleinweisungen weiterhin so stark wie zuletzt, kann eine Überlastung der Spitäler bereits in wenigen Wochen nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat will, wenn nötig, rasch handeln können. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. August 2021 entschieden, vorsorglich eine Verstärkung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis am 30. August 2021 bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben. Im Zentrum steht die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Innenbereiche von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen im Innern. Der Bundesrat hat auch entschieden, dass ab dem 1. Oktober 2021 die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden.
Gemeinde-News vom 12. August 2021: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 beschlossen, die geltenden Massnahmen aufrechtzuerhalten. Diese dienen künftig dem Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der nicht geimpften Bevölkerung. Die Rückkehr zur Normalität ist abhängig von einer massiven Erhöhung der Anzahl Personen, die sich impfen lassen. Die aktuelle Teststrategie als Pfeiler der Pandemiebekämpfung muss weiterverfolgt werden. Ab 1. Oktober 2021 wird das Testen von Personen ohne Symptome nicht mehr kostenlos sein. Der Bundesrat schickt diese Anpassungen in die Vernehmlassung und trifft seinen Entscheid am 25. August 2021.
Link zur Medienmitteilung des Bundesrats:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84676.html
Gemeinde-News vom 2. Juli 2021: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 diskutiert, wie sich die Schweiz auf die Herbst- und Wintermonate und einen möglichen Wiederanstieg der Fallzahlen vorbereiten soll. Er hat verschiedene Szenarien sowie seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen in einem Bericht festgehalten. Im Zentrum stehen das rasche Entdecken besorgniserregender Virusvarianten, die Weiterführung der Impfkampagne sowie genügend Kapazitäten für das Testen und das Contact Tracing in den Kantonen.
Nähere Information dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-84274.html
Gemeinde-News vom 24. Juni 2021: An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat beschlossen, dass ab Samstag, 26. Juni 2021, die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht werden. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Zudem hat der Bundesrat die Einreise in die Schweiz erleichtert. Die grenzsanitarischen Massnahmen konzentrieren sich neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Impfung sowie aufgrund der Stellungnahmen der Kantone, der Sozialpartner und weiterer Vernehmlassungsteilnehmenden hat der Bundesrat einen Öffnungsschritt beschlossen, der umfangreicher ausfällt als in der Konsultation vorgeschlagen. Die Regeln werden vereinheitlicht und vereinfacht und die Covid-19-Verordnung besondere Lage umfassend revidiert.
Gemeinde-News vom 27. Mai 2021: Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung entschieden, dass ab Montag, 31. Mai 2021 ein weiterer Öffnungsschritt erfolgt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.
Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen
Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen.
Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Private Treffen: innen 30, aussen 50 Personen
Die Limiten für private Treffen wird von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen erhöht.
Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen 6er-Tische
Ab Montag, 31. Mai 2021 können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen.
Amateursport: Grössere Gruppen, Wettkämpfe mit Publikum
Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.
Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.
Laienkultur: Grössere Gruppen möglich
Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.
Hochschulen, höhere Fachschulen, Weiterbildung: Präsenzunterricht ausgeweitet
An Hochschulen, höheren Fachschulen und an Weiterbildungsinstitutionen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen
Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.
Gemeinde-News vom 20. Mai 2021: Seit einigen Tagen können alle Zürcherinnen und Zürcher ab 16 Jahren auf der Online-Plattform der Gesundheitsdirektion Coronavirus-Impfung Termine für die Impfung buchen.
In den Impfzentren stehen dazu weitere Termine für die zweite Junihälfte zur Verfügung. Zusätzliche 30'000 Termine in den rund 160 Impfapotheken werden in den kommenden Tagen von den einzelnen Apotheken laufend aufgeschaltet. Da dort derzeit ausschliesslich der Impfstoff von Moderna zum Einsatz kommt, können diese Termine nur von Personen ab 18 Jahren gebucht werden. Personen unter 18 Jahren müssen ihren Termin in einem Impfzentrum buchen.
Gemeinde-News vom 7. Mai 2021: Seit dem 5. Mai 2021 sind 160 Apotheken Teil des engmaschigen Netzes von Impfmöglichkeiten im Kanton Zürich und können bei der Terminbuchung als Impfort ausgewählt werden. Damit wird der Zugang zur Impfung für die Zürcher Bevölkerung noch einfacher. Die Standorte der Impfapotheken sind online abrufbar.
Dank den Spitälern, den Hausärzten, den Imfpzentren und nun auch den 160 Apotheken, kann eine sehr gute geografische Abdeckung des Kantons mit Impfmöglichkeiten sichergestellt werden.
Gemeinde-News vom 30. April 2021: Die Impfaktion im Kanton Zürich hat diese Woche einen weiteren Meilenstein erreicht. Neu können auch 50- bis 64-Jährige (Impfgruppen H, K und M) Impftermine buchen. Arztpraxen im Kanton Zürich haben bisher über 130'000 Impfungen verabreicht, was mehr als einen Drittel aller Impfungen entspricht. Die Arztpraxen, die noch über 30 ungeimpfte Personen ab 65 Jahren auf ihrer Warteliste haben, wurden diese Woche mit weiteren Impfstoffdosen beliefert. Im Mai 2021 werden rund 150 Apotheken in das Impfprogramm integriert und auch die restlichen Impfgruppen für die Terminbuchung freigeschaltet. Sobald Planungssicherheit bezüglich der zukünftigen Impfstofflieferungen besteht, werden weitere Termine zur Buchung freigegeben.
Alle Informationen rund um die COVID-19-Impfung im Kanton Zürich werden laufend unter Coronavirus-Impfung aktualisiert.
Gemeinde-News vom 16. April 2021: Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie an die Bundesmassnahmen angepasst und bis Ende Mai 2021 verlängert. Neu sind bei Kundgebungen und Unterschriftensammlungen bis zu 100 Personen zulässig.
Aus epidemiologischer Sicht spielt es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonstwie entstehen. Vor diesem Hintergrund wird die zulässige Höchstzahl für Kundgebungen und Unterschriftensammlungen auf 100 Personen erhöht. Das Verbot von Prostitution bleibt vorderhand bestehen.
Die angepassten kantonalen Massnahmen gelten ab 19. April bis zum 31. Mai 2021. In Kenntnis der Massnahmen des Bundesrates und der epidemiologischen Lage wird der Regierungsrat auf diesen Zeitpunkt hin über die weitere Geltungsdauer der Verordnung und damit über eine Fortführung der kantonalen Massnahmen befinden.
Gemeinde-News vom 14. April 2021: Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner heutigen Sitzung hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April 2021, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.
Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.
Gemeinde-News vom 12. April 2021: Vergangene Woche haben die regionalen Immpfzentren den Betrieb aufgenommen. Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Gesundheitsdirektion haben vor Ort einen positiven Eindruck genommen. Für über 65-Jährige hat es noch 6'000 Impftermine (Stand: 9. April 2021) in der Messe Oerlikon und im Impfzentrum Winterthur für Personen ab 65 Jahre und Personen mit chronischen Erkrankungen zur Verfügung, die gebucht werden können.
Sollten die 6'000 Termine in Kürze ausgebucht sein, ist zumindest eine Registrierung möglich. Gemäss aktuellem Planungsstand werden im Laufe des Aprils weitere Impftermine freigeschaltet. Mit der Registrierung und Impfung der Zielgruppe Ü65 kann die für die Durchimpfungsrate und damit Bewältigung der Pandemie wichtigen Altersgruppe erhöht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter http://www.zh.ch/coronaimpfung und als Flyer auf dieser Seite (siehe Dokumente).
Gemeinde-News vom 8. April 2021: Seit 7. April 2021 können in Apotheken innerhalb von 30 Tagen jeweils 5 Selbsttests kostenlos bezogen werden. Die Apotheke rechnet die bezogenen Tests direkt über die jeweilige Krankenkasse ab. Falls die Nachfrage von Selbsttests in gewissen Regionen gross ist, wird um Geduld und Verständnis gebeten, falls die Selbsttest nicht unmittelbar in den ersten Wochen erhältlich sind.
Gemeinde-News vom 1. April 2021: Seit vergangenem Montag, 29. März 2021 können Unternehmen und Organisationen im Kanton Zürich ihre Belegschaft nach dem neuen, vom Bundesrat beschlossenen System repetitiv testen lassen. Die Tests sind für die Unternehmen kostenlos. Unternehmen und Instititutionen können sich unter http://www.zh.ch/betriebstestung anmelden.
Ebenfalls seit Montag, 29. März 2021 steht das Anmeldetool für die Registrierung und Buchung der Impftermine bereit. Derzeit können Personen ab 75 Jahren (Impfgruppe A), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B), Impfwillige ab 65 Jahren (Impfgruppe C) sowie Personen mit chronischen Erkrankungen (Impfgruppen D und E) ihre zwei Termine für die COVID-19-Impfung buchen. Nach Ostern nehmen die Impfzentren ihren Betrieb auf. Nähere Infos dazu finden Sie unter http://www.zh.ch/coronaimpfung und als Flyer auf dieser Seite (siehe Dokumente).
Gemeinde-News vom 22. März 2021: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag, 19. März 2021 entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen (Kinder werden mitgezählt), gültig ab Montag, 22. März 2021, zu lockern. Für weitere Öffnungen ist das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden. Der Bundesrat will die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten erhalten. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage erneute Schliessungen erfordert, hat der Bundesrat Richtwerte definiert. Er hat zudem den von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifvertrag für die Vergütung der COVID-19-Impfung genehmigt.
Die epidemiologische Lage verschlechtert sich seit Ende Februar zusehends. Die Zahl der Infektionen steigt kontinuierlich an. Derzeit ist mit einer Verdoppelung der Ansteckungen alle drei bis vier Wochen zu rechnen. Drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für den zweiten Öffnungsschritt festgelegt hat, werden seit mehreren Tagen nicht erfüllt: Die 14-Tages-Inzidenz ist über 200 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner angestiegen, die Positivitätsrate liegt über 5 Prozent und die Reproduktionszahl liegt mit 1.14 deutlich über 1. Einzig die Auslastung der Intensivplätze mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten liegt unter dem festgelegten Richtwert.
Für die Bekämpfung der Epidemie ist es wichtig, möglichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen. Deshalb weitet der Bundesrat die Teststrategie aus. Seit dem 15. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für alle Schnelltests.
Ab dem 15. März 2021 werden auch alle Testkosten von Schnelltests übernommen, die unabhängig von Symptomen und auf Eigeninitiative durchgeführt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Sie sich testen, um besonders gefährdete Personen zu schützen z.B. wenn Sie Ihre Grosseltern besuchen oder jemandem im Spital.
- Sie sich im Rahmen eines Schutzkonzeptes testen lassen.
Hinweis zu den neuen Grundsätzen:
Falls Sie keine Symptome haben und das Testresultat bei einer gemischten PCR-Probe oder einem Antigen-Schnelltest positiv ausfällt: Lassen Sie sich nochmals mit einem PCR-Test testen. Grund: Wenn Sie keine Symptome haben, besteht die Möglichkeit, dass sie trotz positivem Testresultat nicht infiziert sind. Beachten Sie dazu auch das beiliegende Merkblatt "Testen ohne Symptome - Wie weiter nach Erhalt des Testresultats?"
Ob der Bund die Kosten für PCR-Tests übernimmt ist abhängig davon, warum Sie sich testen lassen:
- Kosten für PCR-Tests werden übernommen, wenn Sie sich z.B. aufgrund von Symptomen, einer Meldung der SwissCovid App oder behördlicher/ärztlicher Anweisung testen lassen.
- Kosten für PCR-Tests werden nicht übernommen, wenn Sie z.B. ein negatives Testresultat für eine Reise benötigen.
Wenn die Testkosten nicht vom Bund übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über die Höhe der Kosten zu informieren.
Gemeinde-News vom 24. Februar 2021: Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt. Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.
Der Bundesrat hat diesen ersten Lockerungsschritt an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Der Regierungsrat erachtet es als notwendig, die zusätzlichen kantonalen Massnahmen weiterzuführen und hat deren zeitliche Gültigkeit in Anlehnung an den Bund bis 22. März 2021 verlängert. So müssen Take-away um 22 Uhr schliessen. Verkaufsläden müssen sich an die kantonale Sperrstunde von 22.00 bis 06.00 halten. Verboten sind Darbietungen oder Installationen, welche Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verursachen. Neu sind Menschenansammlungen sowie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen mit mehr als fünfzehn (bisher zehn) Personen im öffentlichen Raum verboten. Es gilt im Kanton Zürich weiterhin ein allgemeines Verbot von Prostitution.
Gemeinde-News vom 9. Februar 2021: Aktuelle Informationen zur Corona-Impfung im Kanton Zürich.
Priorisierung von besonders gefährdeten Personen
Anfang Januar 2021 hat die Impfaktion gegen CoVID-19 im Kanton Zürich am Referenz-Impfzentrum und am Universitätsspital Zürich begonnen. Leider sind die gelieferten Impfdosenmengen noch sehr limitiert, so dass sich die Gesundheitsdirektion vorerst auf die Impfung der Hochrisikopatienten/-patientinnen konzentriert: Personen ab dem Alter von 75 Jahren und Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko unabhängig vom Alter.
Die Impfaktion an den 400 Alters- und Pflegeheimen (inkl. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) ist gestartet und die Erstimpfung sollte im Februar 2021 abgeschlossen sein. Zudem haben zwei weitere Spitäler und einzelne Hausärzte mit dem Impfen ihrer Hochrisikopatienten/-patientinnen begonnen. Die Patienten werden durch ihren behandelnden Arzt aufgeboten. Eine Online-Registrierung ist zurzeit nicht möglich, ist aber in Aussicht gestellt. Sollte Ihr Hausarzt keine Impfung anbieten können und gehören Sie zu den Hochrisikopatienten/-patientinnen, können Sie sich beim Ärztefon oder der Infoline über das weitere Vorgehen informieren.
Infoline COVID-19-Impfung (täglich 6.00 bis 23.00 Uhr), Tel. 058 377 88 92
Ärztefon (rund um die Uhr), Tel. 0800 33 66 55, Für medizinische Fragen zur Corona-Impfung
Weitere Informationen werden auf der Homepage der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich laufend angepasst: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung.html
Impfen der breiten Bevölkerung ab 2. Quartal 2021
Die Impfmöglichkeiten werden im Kanton Zürich in Abhängigkeit zur Impfstoffmenge kontinuierlich ausgebaut. Ab dem zweiten Quartal werden grössere Impfstoffmengen erwartet, womit dann auch die breite Bevölkerung geimpft werden kann.
Elf Impfzentren basierend auf den regionalen Spitälern im zweiten Quartal bereit
Im Kanton Zürich werden für die breite Bevölkerung elf Impfzentren bereitstehen. Neben drei Standorten in der Stadt Zürich ist in Zusammenarbeit mit den regionalen Spitälern u.a. ein Impfzentrum in Bülach geplant. Sie richten sich an die mobile, gesunde Bevölkerung ab 18 bis 64 Jahren. Neben Impfzentren soll man sich auch bei Hausärzten und bei Apotheken impfen lassen können. Es braucht leider infolge Impfstoffmangels noch etwas Geduld, aber es werden sich alle, die möchten, impfen lassen können.
Wer sich impfen lassen soll
Die Impfung ist gemäss Impfstrategie des Bundes für folgende Personengruppen in der aufgeführten Reihenfolge empfohlen:
- Personen ab dem Alter von 75 Jahren und Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter, sollen prioritär Zugang zur Impfung erhalten;
- Personen im Alter von 65 bis 74 Jahren;
- Erwachsene unter 65 Jahre mit chronischen Krankheiten;
- Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt/Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen;
- enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen;
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnenden; wie bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Gefängnisse);
- alle anderen Erwachsenen
Die Impfung ist kostenlos, sie wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Zudem bleibt die Impfung freiwillig, denn eine Impfpflicht ist in der Schweiz nicht vorgesehen.
Gemeinde-News vom 25. Januar 2021: Der Jugendtreff Rafz hat für Jugendliche der Sekundarstufe bis auf weiteres wieder beschränkt geöffnet.
Seit Freitag, 22. Januar 2021 ist der Jugendtreff für Jugendliche der Sekundarschule (https://jugendarbeit-rafz.ch/) wieder, unter Einhaltung der vorgegebenen Schutzmassnahmen, beschränkt geöffnet.
Falls neue Massnahmen durch den Bund In Kraft treten, wird das Angebot unverzüglich den neuen Massnahmen angepasst. Das Schutzkonzept und deren Umsetzung steht dabei an oberster Stelle.
Gemeinde-News vom 14. Januar 2021: Aufgrund der verschärften COVID-19-Massnahmen des Bundesrates bleibt die Gemeindebibliothek Rafz ab Montag, 18. Januar 2021 bis auf weiteres geschlossen.
Wie schon im Frühjahr 2020 bietet die Bibliothek als Ersatzlösung einen Medien-pick-up-Service (siehe separtes Dokument am Ende der News) an. Auch die Onleihe (www.dibiost.ch) kann in dieser Zeit benützt werden. Der Gemeinderat und das Bibliotheksteam danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeinde-News vom 13. Januar 2021: Der Bundesrat verlängert die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen.
Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar 2021 die nationalen Massnahmen:
Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen wieder aufgehoben.
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal 5 Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf 5 Personen beschränkt.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt.
Gemeinde-News vom 21. Dezember 2020: Die Gemeindebibliothek Rafz hat weiterhin geöffnet, wobei ab Dienstag, 22. Dezember 2020 besondere Massnahmen gelten.
Entgegen den Angaben auf dem neusten BAG-Plakat vom 18. Dezember 2020 über die schweizweit geltenden Massnahmen, betreffen diese ausschliesslich die Lesesäle und Archive der Bibliotheken. Deshalb kann die Gemeindebibliothek Rafz mit dem angepassten Schutzkonzept weiterhin offen haben.
Neu gilt: Aufenthalte sehr kurz halten (max. 5 Minuten), Zutrittsbeschränkung von 6 Personen, verkürzte Öffnungszeiten am Montag bis 19.00 Uhr.
Weiterhin gilt: Maskenpflicht (auch für Kinder ab 12 Jahren), Hände desifizieren, Abstand von 1.5m einhalten.
Das Bibliotheksteam dankt für das Verständnis.
Gemeinde-News vom 18. Dezember 2020: Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 udn deren sofortige Umsetzung.
Die vom Regierungsrat bereits beschlossenen kantonalen Massnahmen bleiben in Kraft, sofern sie über die Bundesmassnahmen hinausgehen.
Gemeinde-News vom 18. Dezember 2020: Der Bundesrat verstärkt die Massnamen gegen das Coronavirus. Ab Dienstag, 22. Dezember 2020 müssen schweizweit alle Restaurants und Bars, Museen und Bibliotheken, Sportbetriebe und -anlagen, Zoos und botanische Gärten sowie weitere Freizeit- und Unterhaltungsbetirebe geschlossen bleiben. Die Massnahmen sind befristet bis vorerst Freitag, 22. Januar 2021.
Weiter gelten strengere Kapazitätsbeschränkungen mit weniger Kundinnen und Kunden in Läden. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, zu Hause zu bleiben und Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Gemeinde-News vom 11. Dezember 2020: Der Regierungsrat hat von den heute beschlossenen verschärften Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Corona-Epidemie Kenntnis genommen und setzt diese um. Die zuvor vom Kanton beschlossenen weitergehenden Massnahmen bleiben bis Sonntag, 10. Januar 2021 in Kraft.
Das vom Regierungsrat am 8. Dezember 2020 beschlossene Massnahmenpaket ist aufgrund der neuen Bundesvorgaben teilweise hinfällig. In einigen Punkten gehen die Vorgaben des Kantons Zürich weiter als die neuen Bundesregeln.
Mit seiner Beschränkung auf 10 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum und mit der 2 Haushalte-Regelung in Restaurants geht der Kanton weiter als der Bund. Auch Take-Aways müssen um 22.00 Uhr schliessen. Ausserdem müssen im Kanton Zürich an Heiligabend und Silvester sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen, namentlich Gastronomiebetriebe, ab 22.00 Uhr geschlossen bleiben. Öffentliche Darbietungen, die Menschenansammlungen verursachen, sind verboten. Im Kanton Zürich müssen zudem Casinos und Erotikbetriebe geschlossen bleiben. Prostitution ist verboten. Diese Regelungen bleiben wie vorgesehen bis Sonntag, 10. Januar 2021 in Kraft.
Gemeinde-News vom 11. Dezember 2020: Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab Samstag, 12. Dezember 2020 und sind bis und am Freitag, 22. Januar 2021 befristet.
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 01.00 Uhr.
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Alle neu geltenden Massnahmen wie auch die weiterhin geltenden Regelungen finden Sie im Dokument "20201211_Neues Coronavirus_Bund verstärkt Massnahmen_schweizweite Bestimmungen.pdf" am Ende dieser Seite.
Gemeinde-News vom 8. Dezember 2020: Der Regierungsrat verschärft die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Die neuen Massnahmen betreffen u.a. die Bereiche Gastronomie, Verkauf und Versammlungen. Sie treten ab Donnertag, 10. Dezember 2020 in Kraft und gelten bis Sonntag, 10. Januar 2021.
Die Grösse der Gästegruppen in Gastronomiebetrieben darf gemäss Bundesverordnung höchstens vier Personen pro Tisch betragen. Neu dürfen im Kanton Zürich die Personengruppen pro Tisch höchstens aus zwei Haushalten stammen. Dabei müssen sämtliche Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden. Die Sperrstunde beträgt neu 22.00 Uhr. Neben den Restaurantionsbetrieben müssen alle weiteren öffentlich zugänglichen Betriebe ab 22.00 Uhr schliessen. Die Sperrstunde gilt damit namentlich auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe. Casionos werden ganz geschlossen. Auch Bordell-, und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe müssen schliessen.
Die bundesrechtlichen Massnahmen sehen eine Beschränkung von 15 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum vor. Die Höchstzahl von Personen an solchen Ansammlungen wird mit Blick auf die kommenden Festtage sowie die Ferienzeit und den Jahreswechsel im Kanton Zürich auf 10 reduziert. Zudem gilt die Massnahme auch für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen.
Sonntags- und Feiertagsverkäufe werden von Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis Sonntag, 10. Januar 2021 ebenfalls verboten. Nicht mehr erlaubt sind auch Darbietungen im öffentlichen Raum. Dies betrifft insbesondere Feuerwerke und vergleichbare Darbietungen und Installationen, namenlich anlässlich der Feiertage und des Jahreswechsels.
Während der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel nehmen die Treffen im privaten Umfeld zu. Solche privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis sind mit bis zu 10 Personen zulässig. Häufig werden jedoch die Abstands- und Hygieneregeln vernachlässigt. Der Regierungsrat empfiehlt daher dringend, private Veranstaltungen bis zum 23. Dezember 2020 auf Personen aus höchstens zwei Haushalten zu beschränken.
Gemeinde-News vom 4. Dezember 2020: Der Jugendtreff der Gemeinde Rafz bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Die Massnahme erfolgt aufgrund der steigenden COVID-19-Fallzahlen. Der Gemeinderat und das Team der Jugend- und Gemeinwesenarbeit danken den Jugendlichen und den Eltern für das Verständnis.
Gemeinde-News vom 4. Dezember 2020: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung von COVID-19 ergriffen. Die Massnahmen gelten ab Mittwoch, 9. Dezember 2020.
Neu gilt schweizweit eine Beschränkung der Anzahl Kundinnen und Kunden in Läden. Das Singen ist nur noch im Familienkreis und in Schulen erlaubt. Für Skigebiete gelten spezielle Regelungen (Gondeln und Bahnen dürfen nur zu zwei Drittel gefüllt werden, Maskenpflicht beim Anstehen, auf Liften in Bahnen und Gondeln, Zutritt zu Restaurants ur, wenn ein freier Tisch verfügbar ist, Mindestabstand von 1.5 Metern beim Anstehen). Neu empfiehlt der Bundesrat die Zwei-Haushalte-Regel für private Treffen und Restaurants sowie wenn immer möglich die Arbeit im Homeoffice.
Alle neu geltenden Massnahmen wie auch die weiterhin geltenden Regelungen finden Sie im Dokument "20201204_Neues Coronavirus_Bund verstärkt Massnahmen_schweizweite Bestimmungen.pdf".
Gemeinde-News vom 19. November 2020: Verlängerung kantonaler COVID-19-Massnahmen für Härtefälle. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat bereits Anfang November 2020 verfügt, für die Zeit, bis eine Ergänzung des Programms beschlossen ist, die Kreditausfallgarantie für Härtefälle bis 31. März 2021 zu verlängern. Ebenso hat sie den Gemeinden die Frist für Soforthilfe-Beiträge an Selbständigerwerbende bis 31. Dezember 2020 ausgedehnt.
Die Kreditgewährung kann direkt bei einer Zürcher Bank beantragt werden.
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20210827_Gemeinde_Rafz_Schutzkonzept_fur_offentliche_Veranstaltungen.pdf (PDF, 49.97 kB) | Download | 0 | 20210827_Gemeinde_Rafz_Schutzkonzept_fur_offentliche_Veranstaltungen.pdf |