Temporäres Parkverbot Schwimmbadstrasse bis längstens 31. August 2019
Schwimmbadstrasse; Temporäres Parkverbot bis längstens 31. August 2019
Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat der Gemeinderat entschieden, entlang der Schwimmbadstrasse, Abschnitt Wisegass bis Parkfelder Freibad Rafz/Wil, beidseitig ein temporäres Parkverbot zu erlassen. Die Signalisation gilt bis längstens 31. August 2019.
Während der Badi-Saison des Schwimmbades Rafz/Wil werden immer wieder Fahrzeuge ausserhalb der markierten Parkfelder entlang der Schwimmbadstrasse, Grundstück Kat.-Nr. 4702, parkiert. Diese behindern die Anrainer bei ihrer Arbeit und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, ein temporäres Parkverbot zu erlassen und, falls notwendig, entsprechende Bussen aussprechen zu lassen.
Rafz, 12. Juli 2019
Gemeinderat Rafz