18. Oktober 2019

Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat der Sicherheitsvorsteher auf Gesuch hin der Projektgruppe Räbeliechtli-Umzug die Bewilligung erteilt, folgende Strassen für den Räbeliechtli-Umzug vom 1. November 2019 für den Fahrzeugverkehr zu sperren:

  • Dorfstrasse, Abschnitt Gemeindehaus bis und mit Verzweigung Dorfstrasse/Märktgass/Hegi, und Märktgass, Abschnitt Dorfstrasse bis Restaurant Sternen, zwischen 18.15 und 18.45 Uhr
  • Rietgass, Abschnitt Götze bis Graswingert, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr. Die Kreuzungsbereiche Rietgass/Götze und Rietgass / Graswingert sind von der Sperrung nicht betroffen.
  • Kreuzungsbereich Bergstrasse/Bahnhofstrasse/Märktgass kurzfristig während der Überquerung des Umzuges

Sicherheitsvorsteher Rafz