Anpassungen Gebührenreglement zur Abfallverordnung per 1. Januar 2020
Der Gemeinderat Rafz hat mit GRB Nr. 316 vom 1. Oktober 2019 die nachfolgenden Anpassungen des Gebührenreglements zur Abfallverordnung per 1. Januar 2020 beschlossen:
- Art. 7 Häckselservice
Neu wird eine Pauschalgebühr für die Abfuhr von Häckselgut verrechnet. Analog der Häckselgebühr, ist die Pauschalgebühr für die Abfuhr von Fr. 30.-- (inkl. MWST) bei der Anmeldung für die Häckselaktion zu bezahlen. - Art. 8 Illegale Abfallentsorgung
Bisher wurden die Kosten für die Umtriebe und korrekte Entsorgung bei illegalen Abfallentsorgungen, gestützt auf die Gebührenansätze für das Personal des Gebührentarifs der Politischen Gemeinde Rafz, in Rechnung gestellt. Dieser Passus wird neu im separaten Artikel 8 im Gebührenreglement zur Abfallverordnung verankert. Für Kleinmengen beträgt die Pauschalgebühr Fr. 107.70 (inkl. MWST). Bei grösserem Aufwand werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt.
Aktenauflage
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Kanzlei, Ebene 3, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.