Entschädigungsreglement Politische Gemeinde Rafz Anpassung per 1. Januar 2020
Mit Beschluss vom 10. Dezember 2019 hat der Gemeinderat Art. 10 Gemeindestundenlohn (Gewährung Teuerungsausgleich sowie Ferien- und Feiertagszuschlag für Angestellte im Stundenlohn) des Entschädigungsreglements für die Behörden, Kommissionen sowie Funktionärinnen und Funktionären im Nebenamt der Politischen Gemeinde Rafz angepasst und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Kanzlei, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.