5. Juni 2020

Reglement zur Videoüberwachung auf öffentlichem Grund Politische Gemeinde Rafz;
Neuerlass und Inkraftsetzung per 1. Juni 2020

Der Gemeinderat Rafz hat mit GRB Nr. 85 vom 14. April 2020, gestützt auf § 8 und § 12 des Informations- und Datenschutzgesetzes sowie Art. 27 der Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Rafz, das Reglement zur Videoüberwachung auf öffentlichem Grund der Politischen Gemeinde Rafz neu erlassen und per 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt.

Aktenauflage
Trotz der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 können die Akten wie üblich vor Ort auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sollte Ihnen ein Besuch im Gemeindehaus nicht möglich sein, bitten wir Sie, sich telefonisch unter 044 879 77 20 oder per E-Mail an sicherheit@rafz.ch bei der Abteilung Sicherheit zu melden, damit Ihnen die Akten in geeigneter Form zugestellt werden können. Die Akten werden, in Anbetracht von COVID-19, zusätzlich auf der Gemeindehomepage unter "News" aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Urteile des Bezirksrates sind grundsätzlich kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Zugehörige Objekte

Name
20200605_Publikation_Reglement_Videouberwachung_per_01.06.2020.pdf (PDF, 15.92 kB) Download 0 20200605_Publikation_Reglement_Videouberwachung_per_01.06.2020.pdf
20200414_GRB_Reglement_zur_Videouberwachung_offentl._Grund_Erlass_und_Inkraftsetzung.pdf (PDF, 167.54 kB) Download 1 20200414_GRB_Reglement_zur_Videouberwachung_offentl._Grund_Erlass_und_Inkraftsetzung.pdf
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