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Rafzer Weibel

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Vorstand

AmtVorname, Name, Strasse, OrtE-MailTel. Nr.
PräsidentKlaus Schweingruber, Strässler 12, 8197 Rafzschweingruber@beratergruppe.ch044 869 21 02
Vizepräsidentin /
Ressort Personal
Fränzi Baur, Waldhof, 8197 Rafzfraenzi.baur@bluewin.ch044 869 11 13
Ressort FinanzenMarkus Weber, Landstr. 2, 8197 Rafzmarkus.weber@a-m.ch044 869 24 65


Mitgliederbeiträge

                           
 2011:ab 2012:
EinzelmitgliedFr. 30.00Fr. 40.00
FamilienmitgliedFr. 50.00Fr. 60.00

Als Mitglied profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Sie können Krankenmobilien u. Hilfsmittel bis zu 2 Monate kostenlos ausleihen.
  • Sie erhalten reduzierte Tarife für Haushaltshilfe und Fusspflege.
Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Arbeit und helfen mit, das Angebot und das Anliegen der Spital externen Krankenpflege bekannt zu machen.


Verrechnung:
Gemäss kantonalen Bestimmungen erfasst der Leistungserbringer die geleistete Zeit in Minuten.
Abgerechnet wird in Einheiten von 15 Minuten. Das heisst, eine angebrochene 1/4 Stunde wird als volle 1/4 Stunde verrechnet. Die Rechnungsstellung durch die Spitex erfolgt jeweils Ende des Monats.
Tarife für Leistungen der Krankenpflege und Rückerstattung der Kosten
Diese sind kantonal geregelt und lauten wie folgt:

Abklärung und Beratung                        Fr. 70.00 / Std.
Behandlungspflege                                Fr. 65.00 / Std.
Grundpflege                                          Fr. 51.40 / Std.
 
Eine Rückerstattung erfolgt durch die obligatorische Grundversicherung abzüglich Selbstbehalt und Patientenbeteiligung von Fr. 8.00 / Tag.


Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen und Rückerstattung der Kosten
Bei den hauswirtschaftlichen Leistungen können die Spitex-Organisationen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Preise selber bestimmen.
Hauswirtschaftliche Leistungen:          Fr. 30.00 / Std. ab 1. Juli 2012 Fr. 35.00 (Mitglied)
Hauswirtschaftliche Leistungen:          Fr. 37.00 / Std. ab 1. Juli 2012 Fr. 40.00 (Nicht-Mitglied)

Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Bei freiwilligen Krankenpflege-Zusatzversicherungen, und bei vorhandenem Arztzeugnis, übernehmen die Krankenkassen zum Teil Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen.
Sofern ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, können ungedeckte Spitex-Kosten über diese zurückerstattet werden.

Pflegematerial und Hilfsmittel
Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden dem Kunden separat auf der Rechnung aufgelistet. Je nach Material und Versicherung des Kunden, kann eine Rückerstattung bei Krankenversicherer geltend gemacht werden.

Hilflosenentschädigung
Siehe Hinweis unter der Rubrik Krankenpflege.
 
Nachfolgend finden Sie die Statuten: Statuten_Spitex-Verein.doc (91.1 kB)


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