Vorstand Mitgliederbeiträge | | 2011: | ab 2012: | | Einzelmitglied | Fr. 30.00 | Fr. 40.00 | | Familienmitglied | Fr. 50.00 | Fr. 60.00 |
Als Mitglied profitieren Sie von folgenden Vorteilen: - Sie können Krankenmobilien u. Hilfsmittel bis zu 2 Monate kostenlos ausleihen.
- Sie erhalten reduzierte Tarife für Haushaltshilfe und Fusspflege.
Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Arbeit und helfen mit, das Angebot und das Anliegen der Spital externen Krankenpflege bekannt zu machen. Verrechnung: Gemäss kantonalen Bestimmungen erfasst der Leistungserbringer die geleistete Zeit in Minuten. Abgerechnet wird in Einheiten von 15 Minuten. Das heisst, eine angebrochene 1/4 Stunde wird als volle 1/4 Stunde verrechnet. Die Rechnungsstellung durch die Spitex erfolgt jeweils Ende des Monats. Tarife für Leistungen der Krankenpflege und Rückerstattung der Kosten Diese sind kantonal geregelt und lauten wie folgt: Abklärung und Beratung Fr. 70.00 / Std. Behandlungspflege Fr. 65.00 / Std. Grundpflege Fr. 51.40 / Std. Eine Rückerstattung erfolgt durch die obligatorische Grundversicherung abzüglich Selbstbehalt und Patientenbeteiligung von Fr. 8.00 / Tag. Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen und Rückerstattung der Kosten Bei den hauswirtschaftlichen Leistungen können die Spitex-Organisationen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Preise selber bestimmen. Hauswirtschaftliche Leistungen: Fr. 30.00 / Std. ab 1. Juli 2012 Fr. 35.00 (Mitglied) Hauswirtschaftliche Leistungen: Fr. 37.00 / Std. ab 1. Juli 2012 Fr. 40.00 (Nicht-Mitglied) Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Bei freiwilligen Krankenpflege-Zusatzversicherungen, und bei vorhandenem Arztzeugnis, übernehmen die Krankenkassen zum Teil Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen. Sofern ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, können ungedeckte Spitex-Kosten über diese zurückerstattet werden. Pflegematerial und Hilfsmittel Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden dem Kunden separat auf der Rechnung aufgelistet. Je nach Material und Versicherung des Kunden, kann eine Rückerstattung bei Krankenversicherer geltend gemacht werden. Hilflosenentschädigung Siehe Hinweis unter der Rubrik Krankenpflege.
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| Nachfolgend finden Sie die Statuten: Statuten_Spitex-Verein.doc (91.1 kB) |