Der Gemeinderat hat in seinem Legislaturprogramm 2002 – 2006 die Absicht formuliert, hohe Massstäbe an die Sicherheit und die Ordnung in der Gemeinde zu legen. Dazu gehören primär, dass sich die Bevölkerung sicher fühlt und die bestehenden Strukturen im Bevölkerungsschutz (Feuerwehr, Zivilschutz, Ziviles Gemeindeführungsorgan) überprüft und wo möglich regionale Lösungen angestrebt werden. Anstelle von kommunalen Polizeifunktionären kann in Rafz auf die professionelle Hilfe der Kantonspolizei gezählt werden. Der Gemeinderat wird sich auch in Zukunft sehr dafür einsetzen, dass der Kantonspolizeiposten in der Gemeinde erhalten bleiben kann. Polizei Für die kommunalen polizeilichen Aufgaben ist der Gemeinderat zuständig (Ruhe + Ordnung, Meldewesen, Veranstaltungen). Die verkehrs- und kriminalpolizeilichen Bereiche werden durch die Kantonspolizei abgedeckt (Posten: Bahnhofstrasse 18, Tel. Nr. 044 879 20 30)
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| Polizeiverordnung p20dub-polizeiverordnung rev 15-1-98.doc (87.0 kB) |