Baugesuchsformular für das ordentliche Verfahren

Dieses Formular ist für jedes Baugesuch auszufüllen, welches im ordentlichen Verfahren zu behandeln ist.

Bitte achten Sie beim Einreichen Ihres Baugesuchs im Ordentlichen Verfahren auf folgendes:

  • Baugesuch vollständig ausgefüllt inkl. Bausumme
  • Aktueller Katasterplan der amtlichen Vermessung inkl. Bestätigung Geometer https://www.gossweiler.com/dienstleistungen/vermessung   
  • Änderungen im Katasterplan der amtlichen Vermessung sind eingezeichnet inkl. Grössenangaben
  • Grundrisse im Massstab 1:100
  • Schnitte im Massstab 1:100
  • Angaben über die äusseren Materialien und Farben sind in den Plänen ersichtlich
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle (https://www.zh.ch/de/planenbauen/baubewilligung/umgang-mit-bauabfaellen.html)
  • Alle Pläne / Dokumente sind datiert und unterzeichnet in mindestens dreifacher Ausführung

Gemäss § 4 der Bauverfahrensverordnung (BVV) sind in allen Plänen bleibende Bauten und Anlagen schwarz, Neu- und Umbauten rot, abzubrechende Teile gelb einzuzeichnen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Baugesuch retourniert wird, wenn wesentliche Bestandteile darin fehlen.

Das Baugesuchsformular finden Sie unter folgendem Link: Kommunales Baugesuchsformular

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