Temporäre Sperrung Fussweg "Chilewägli" während Bauphase
Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat der Sicherheitsvorsteher verfügt, das Chilewägli, im Abschnitt Chilewägli 5, während der Bauphase für den Fussgänger- und Fahrradverkehr wie folgt zu sperren:
31. Januar 2022 bis 31. August 2023