Vogelgrippe: Aufhebung der Zonen um Trüllikon, Verlängerung der Schutzmassnahmen bis mindestens Ende April 2023
Anfang Februar 2023 waren in einer Geflügelhaltung in Trüllikon (Zürcher Weinland) fünf schwarze Schwäne an der Vogelgrippe verendet. In der Folge wurde der betroffene Betrieb zur Schutzzone erklärt und gesperrt. Um den Seuchenherd wurde eine Überwachungs- und eine Zwischenzone mit einem Radius von 3 resp. 10 Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen galten strengere Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe als im Rest der Schweiz. Diese beiden Zonen wurden per 9. März 2023 aufgehoben, wodurch für die betroffenen Geflügelhaltungen wieder die Schutzmassnahmen des Kontrollgebiets gelten.
Aufgrund des anhaltenden Wildvogelzuges und der aktuellen epidemiologischen Lage haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe im Kontrollgebiet bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.
Somit gelten bis mindestens 30. April 2023 für sämtliche Geflügelhaltungen in der Schweiz diese Auflagen:
Um Hausgeflügel wirksam vor der Vogelgrippe zu schützen, muss der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden. Bund und Kantone haben hierfür drei Varianten ausgearbeitet, von denen eine umgesetzt werden muss:
a. Der Auslauf des Hausgeflügels wird auf den geschlossenen Aussenklimabereich (Wintergarten) beschränkt.
b. Die Futter- und Tränkestellen im Aussenbereich sind nicht zugänglich für Wildvögel. Die Auslaufflächen und Wasserbecken sind durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert. In der Regel heisst dies, dass die Tiere ausschliesslich im Stall oder im Wintergarten gefüttert und getränkt werden.
c. Das Hausgeflügel wird in einem geschlossenen Stall gehalten.
Weiter müssen Hühnervögel von Wasser- und Laufvögeln getrennt gehalten werden. Ebenfalls müssen Hygienemassnahmen umgesetzt werden.
Die Geflügelhalterinnen und -halter sollen - insbesondere wo es zu Unruhe in der Herde kommt - den Tieren zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten als Kompensation zur räumlichen Restriktion anbieten.
Die aktuellen Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Website zh.ch/vogelgrippe.
Nicht registrierte Halterinnen und Halter werden aufgefordert, die nötige Meldung unverzüglich nachzuholen. Sie können hierfür auch den QR-Code unten verwenden.
Wir danken für Ihre Unterstützung.