Einbahnverkehr Imstler- und Lachewäg, Temporäre Verkehrsanordnung am 25. und 26. März 2023
Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Abteilung Sicherheit auf Gesuch hin der Hauenstein AG die folgende temporäre Verkehrsanordnung bewilligt:
Einbahnverkehr auf dem Imstlerwäg, Abschnitt Kreisel Bahnhofstrasse bis Einmündung Lachewäg, und auf dem Lachewäg. Die temporäre Verkehrsanordnung wird entsprechend signalisiert und dauert am Samstag, 25. März 2023, von 08.00 bis 19.00 Uhr, und am Sonntag, 26. März 2023, von 10.00 bis 19.00 Uhr.