Rechnungs-Gemeindeversammlung
06.07.2020
19:30 Uhr
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Einsichtnahme/Auflage Rechtsmittelbelehrung Die Rekurs- bzw. Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Schutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde Rafz Seit Samstag, 6. Juni 2020 besteht die dritte Etappe der Lockerungsmassnahmen während der COVID-19-Pandemie. Dabei wurde u.a. das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert. Öffentliche Veranstaltungen können bis zu einer maximalen Anzahl von gleichzeitig 300 Personen durchgeführt werden. Mit dem Schutzkonzept gemäss COVID-19-Verordnung 2 Art. 6 Abs. 3, sollen sämtliche beteiligte Personen (Teilnehmende, Mitwirkende, Organisatoren etc.) bei öffentlichen Veranstaltungen und Anlässen der Gemeinde Rafz hinsichtlich der aktuellen Pandemie von einer Ansteckung geschützt werden. Beiliegend finden Sie das Schutzkonzept der Gemeinde Rafz für öffentliche Veranstaltungen, datiert vom 9. Juni 2020.
Dokumente 20200612_Publikation_Traktandenliste_GV_vom_6._Juli_2020.pdf (pdf, 120.0 kB) 20200622_Beleuchtender_Bericht_Gemeindeversammlung_vom_6._Juli_2020.pdf (pdf, 1348.1 kB) 20200623_Gemeinde_Rafz_Schutzkonzept_offentliche_Veranstaltungen_nderungen.pdf (pdf, 153.4 kB) 20200710_Publikation_Gemeindeversammlungsbeschlusse_vom_6._Juli_2020.pdf (pdf, 207.6 kB) 20200706_Protokoll_Gemeindeversammlung_Politische_Gemeinde_Rafz.pdf (pdf, 1638.3 kB) zur Übersicht |