23. Mai 2023

Mit Beschluss Nr. 2023-70 vom 16. Mai 2023 hat der Gemeinderat die Bürgerrechtsgebühren angepasst und die Änderungen im Gebührentarif (Art. 39, 42 und 43) genehmigt. Die neuen Ansätze gelten ab 1. Juli 2023.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Der Beschluss kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik "Downloads").

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.