Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Zürich finden Sie unter Wahlen und Abstimmungen des Kantons Zürich und die des Bundes unter www.admin.ch.

Abstimmungs-App VoteInfo

VoteInfo ist die App von Bund und Kantonen, welche Sie einfach und bequem mit den wichtigsten Informationen zu den nationalen, kantonalen und kommunalen Vorlagen beliefert. Die App enthält schriftliche Erläuterungen, wie es die Abstimmungszeitung im Abstimmungscouvert macht, und erklärt in Videos die einzelnen Vorlagen.

Zusätzlich liefert die App an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen.

Sie haben die Möglichkeit, bei den Einstellungen verschiedene Push-Meldungen zu aktivieren, um sich daran erinnern zu lassen, abzustimmen, oder sich über die erste Hochrechnung für den Kanton Zürich oder das Endergebnis informieren zu lassen.

VoteInfo kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.

Zustellung der Abstimmungsunterlagen

Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen frühestens in der vierten und spätestens in der dritten Woche vor dem Urnengang. Die Zustellung durch die Post kann aus Kapazitätsgründen über mehrere Tage verteilt erfolgen.

  • Fehlende, unvollständige oder beschädigte Unterlagen
    Sollten Sie die Stimmunterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten oder verloren haben, nehmen Sie Kontakt mit der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste auf: Telefon 044 879 77 25 oder E-Mail gemeindeverwaltung@rafz.ch. Es wird Ihnen ein Duplikat ausgestellt.
  • Beschädigtes Antwortkuvert
    Falls Ihr Antwortkuvert stark beschädigt ist, können Sie bei den Einwohnerdiensten ein Ersatzkuvert beziehen. Sie dürfen auch ein eigenes neutrales Kuvert (Adresse siehe Stimmrechtsausweis) verwenden, die portofreie Rücksendung ist dann allerdings nicht möglich.
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
    Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer sind Sie in eidgenössischen Angelegenheiten sowie bei Ständeratswahlen stimmberechtigt und wählbar, soweit sie nach dem Auslandschweizergesetz an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können. Hierzu müssen Sie sich bei der Schweizer Vertretung im Ausland für die Ausübung der politischen Rechte anmelden. Ansprechstelle für An- und Abmeldungen sowie Adressmutationen im Stimmregister ist die Schweizerische Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden an Ihre ausländische Adresse geschickt.

Kontakt

Gemeindeschreiber Manfred Hohl, manfred.hohl@rafz.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag: 08.30 bis 09.30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz

Voraussetzungen

Für eine gültige Stimmabgabe zu beachten:

  1. Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen.
  2. Zur Wahrung des Stimmgeheimnisses Stimmzettelkuvert verschliessen (nur ein Stimmzettelkuvert pro stimmberechtigte Person).
  3. Stimmzettelkuvert und unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen.
  4. Abgabefrist berücksichtigen.
  5. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Variante 1: Persönliche Stimmabgabe

Stimmberechtigte können in der Woche vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag während der Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei den Einwohnerdiensten oder an der Urne am Abstimmungs-/Wahlsonntag ihre Stimm- und Wahlzettel abgeben. Der Stimmrechtsausweis ist dabei immer unterzeichnet abzugeben.

Variante 2: Stellvertretende Stimmabgabe

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie sich durch eine Person an der Urne vertreten lassen:

  • Ihre Stellvertretung muss stimm- und wahlberechtigt sein und Ihren Stimmrechtsausweis vorzeigen.
  • Ihren eigenen Stimmrechtsausweis haben Sie unterzeichnet. Damit bestätigen Sie, dass Sie mit einer Vertretung einverstanden sind.
  • Die stellvertretende Stimmabgabe ist gleichzeitig für zwei andere Personen möglich.

Brieflich abstimmen

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Das Antwortcouvert ist spätestens am Dienstag vor dem Urnengang der Post zu übergeben. Achten Sie darauf, dass der Postbriefkasten an diesem Tag noch geleert wird. Zu spät eingehende Postsendungen werden nicht berücksichtigt.

Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung vor dem Gemeindehaus Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz benützen (letzte Leerung am Abstimmungs- und Wahlsonntag um 09.30 Uhr [Zeitpunkt Urnenschliessung]).