Organigramm
Der Gemeinderat bestimmt nach Art. 25 Ziff. 2 der Gemeindeordnung die Organisation und Leitung der Verwaltung. Die Gemeindeverwaltung wird vom Gemeindeschreiber oder der Gemeindeschreiberin geleitet und ist organisatorisch in Abteilungen gegliedert. Für den Schulbereich ist die Schulpflege zuständig.
Sie finden unten das Organigramm der Gemeindeverwaltung.
Dokumente
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Organigramm ab 1. Januar 2025 (PDF, 64.57 kB) | Download | 0 | Organigramm ab 1. Januar 2025 |