Der Gemeinderat bestimmt nach Art. 25 Ziff. 2 der Gemeindeordnung die Organisation und Leitung der Verwaltung. Die Gemeindeverwaltung wird vom Gemeindeschreiber oder der Gemeindeschreiberin geleitet und ist organisatorisch in Abteilungen gegliedert. Für den Schulbereich ist die Schulpflege zuständig.

Sie finden unten das Organigramm der Gemeindeverwaltung.

 

 

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Organigramm ab 1. September 2023 Download 0 Organigramm ab 1. September 2023