15. August 2025

Gestützt auf § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung hat die Abteilung Sicherheit auf Gesuch hin die Bewilligung erteilt, die Strasse Müliacker im Bereich Nummer 1 bis 3 von Montag, 25. August 2025, 07.00 Uhr, bis Mittwoch, 27. August 2025, 18.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr zu sperren (siehe Plan).

Der Zugang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Umleitung wird durch den Werkbetrieb signalisiert.

Plan Strassensperrung Müliacker 1 bis 3