Gültigkeitsprüfung der Einzelinitiative „Einführung einer 20er-Zone (Begegnungszone) für die Strasse Bollebärg in Rafz“ von Martin Egli, Nadja Gnädinger, Robert Erdin, Christine Stalder und Luciano Gazzola

15. August 2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-98 vom 12. August 2025 die Gültigkeit der Einzelinitiative „Einführung einer 20er-Zone (Begegnungszone) für die Strasse Bollebärg in Rafz“ festgestellt. Er verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Die Beschlussfassung über die Einzelinitiative erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen die Feststellung der Gültigkeit der Einzelinitiative kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.